Richter : Frau M.Apers (BE) Eng. Cocker Spaniel , Frau H.Assenmacher-Feyel (DE) American Cocker & ZTP

Veranstaltungsort : DVG MV Marl Sickingmühle Lenkerbecker Weg 80, 45772 Marl


Einlass der Hunde ab 09:00 Uhr
Beginn des Richtens um 10:30 Uhr

Schauleitung : S.Uenze E-Mail : neelahs-cocker(at)gmx.de

Meldeschluss :    23.59Uhr

Zur Onlinemeldung

Die aktuell gültige Tierschutzhundeverordnung sieht ein Ausstellungsverbot für Hunde vor die Qualzuchtmerkmale aufweisen. Aktuell liegen uns vom zuständigen Amtsveterinär keine 
Einschränkungen bzw. Anforderungen von durchzuführenden Untersuchungen vor.

Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin das:

Hunde mit gekürzten oder fehlenden Vibrissen, genauso wie Hunde mit kupierten Ohren oder Rute,
nicht ausgestellt werden dürfen.

Anmeldungen für Wettbewerbe oder Zuchtzulassung können am Tag der Ausstellung leider nicht mehr entgegen genommen werden !

     
Meldegebühren 1. Meldeschluss: 1. Meldung,
pro Hund
jede weitere
Meldung
 
Katalog (1 Pflichtexemplar) 2,- €    
Jugendklasse
Zwischenklasse
Offene Klasse
Championklasse
Ehrenklasse
Gebrauchshundklasse
Veteranenklasse
33,- € 31,- €  
Jüngstenklasse
Babyklasse
15,- € 13,- €  
Juniorhandling, Paarklasse
Zuchtgruppe, Nachzuchtgruppe
5,- € 5,- €  
Funklasse (ohne Bewertung) 15,- € 13,- €  
Zuchtzulassung 52,- € 50,- €  

Zahlung der Meldegbühren sind möglich:

  • mit Einzugsermächtigung bei der Meldung
    (Die Abbuchung findet ca. zwei Tage nach dem Meldeschluss statt)
  • per Überweisung - nach Meldeschluss - an:
    Cocker Club Deutschland e.V.
    Sparkasse Osnabrück (BLZ 265 501 05) Konto-Nr. 1402619
    IBAN  DE43265501050001402619 BIC: NOLADE22XXX
  • Barzahlung am Ausstellungstag ist nicht erwünscht und nur in Ausnahmefällen möglich

 

Wichtige Hinweise für alle Aussteller:

  • Fällt eine Ausstellung wegen "höherer Gewalt" aus, z.B. Verunglückung etc. des Transporters, kurzfristiger Absage durch den zuständigen Amtsveterinär oder anderer Gründe die der Verein nicht zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Gebühren oder anderweitiger Schadenersatz.
  • Alle Aussteller erkennen mit Ihrer Meldung die VDH-Ausstellungs-Ordnung, sowie aller ergänzenden Bestimmungen des Cocker Club Deutschland e.V. an.
  • Jeder Teilnehmer wird während der Ausstellung die Aufsichtspflicht über seinen Hund wahrnehmen, sowie den Anordnungen der Schauleitung Folge leisten. Sie werden den Weisungen der Veterinäraufsicht in jedem Fall Folge leisten und keine Regressansprüche usw. an das Land, den Landkreis, die Stadt oder gegen Beamte dieser Dienststellen erheben, falls Massregelungen seines Hundes erforderlich sind. Dieses trifft in jedem Fall auch auf den Veranstalter zu.
  • Die Hunde, die zu einer Veranstaltung (Ausstellung) gebracht werden, müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein (Impfausweis/EU-Heimtierpass mitbringen).
    Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld "Gültig bis"  nachgewiesen werden.
    Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt die sogenannte 3-Wochen-Frist.
    Im Falle einer Erstimpfung muss der Hund zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 3 Monate alt gewesen sein und die Impfung zum Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens 21 Tage zurück liegen.
  • Wenn Ihr Hund in der Champion-/Ehrenklasse- oder Gebrauchshundklasse starten soll, senden Sie bitte zeitnah zur Meldung eine Kopie der erforderlichen Titelzuerkennung bzw. des FCI/VDH Gebrauchshundezertifikat an den für die Veranstaltung zuständigen Schauleiter.
    Ohne Nachweis wird Ihr Hund in die Offene Klasse umgesetzt
  • Die Ahnentafel, Nachweise über Siegertitel und Leistungsabzeichen als Jagdgebrauchshund müssen am Schautag dem Schauleiter und/oder dem Richter auf Verlangen vorgelegt werden.
  • Für das rechtzeitige Vorführen der Hunde sind die Aussteller selbst verantwortlich.

Die aktuelle VDH-Ausstellungs-Ordnung finden Sie hier.


Ausstellungsverbot für kupierte Hunde

Es gilt ein Ausstellungsverbot gem. VDH-Ausstellungs-Ordnung für folgende Hunde aus dem In- und Ausland:
1. Ohren kupiert
2. Rute kupiert (Ausnahme: Jagdliche Verwendung gemäß dem deutschen Tierschutzgesetzes. Gilt nur für FCI-anerkannte Jagdhundrassen.)
3. Vibrissen gekürzt oder entfernt

Wenn Sie Ihren Hund entgegen der obigen Bestimmung auf der Ausstellung versuchen vorzuführen bzw. vorführen, wird Ihr Hund nicht bewertet bzw. die Bewertung aberkannt. Darüberhinaus kann gegen Sie gemäß § 37 Punkt 3.7 der VDH-Ausstellungs-Ordnung ein unbefristetes Ausstellungsverbot für alle Ausstellungen im Bereich des VDH verhängt werden. Das Meldegeld wird in diesem Falle nicht zurückerstattet.

Wir weisen darauf hin, dass das Ausstellen eines kupierten Hundes auch ein Verstoss gegen die Tierschutz-Hundeverordnung darstellen kann. Es droht in diesem Fall gemäß § 12 Abs. 2 der Tierschutz-Hundeverordnung in Verbindung mit § 18 Abs. 1 Nr. 3b des Tierschutzgesetztes durch die Ordnungsbehörden ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 5.000,- Euro. 

 

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